Gesetz zur Bekämp­fung von Kinderehen

Der Deut­sche Bun­des­tag hat am 1.06.2017 ein Gesetz zur Bekämp­fung von Kin­der­ehen beschlos­sen. Es dient dem Schutz der betrof­fe­nen Min­der­jäh­ri­gen und soll Rechts­klar­heit schaf­fen. Dazu sieht das Gesetz Ände­run­gen im Ehe­schlie­ßung- und Ehe­auf­he­bungs­recht, des Asyl- und Auf­ent­halts­rechts sowie des Kin­der- und Jugend­hil­fe­rechts vor.
Das Bun­des­fa­mi­li­en­mi­nis­te­ri­um hat zu einem Fach­ge­spräch ein­ge­la­den. Dabei wird es um die Umset­zung des Geset­zes in die Pra­xis gehen; wie z.B. min­der­jäh­ri­gen geflüch­te­ten Mäd­chen nach Auf­lö­sung der Ehe gehol­fen wer­den kann und wel­che For­men der Unter­stüt­zung nötig sind.

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