Der Deutsche Bundestag hat am 1.06.2017 ein Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen beschlossen. Es dient dem Schutz der betroffenen Minderjährigen und soll Rechtsklarheit schaffen. Dazu sieht das Gesetz Änderungen im Eheschließung- und Eheaufhebungsrecht, des Asyl- und Aufenthaltsrechts sowie des Kinder- und Jugendhilferechts vor.
Das Bundesfamilienministerium hat zu einem Fachgespräch eingeladen. Dabei wird es um die Umsetzung des Gesetzes in die Praxis gehen; wie z.B. minderjährigen geflüchteten Mädchen nach Auflösung der Ehe geholfen werden kann und welche Formen der Unterstützung nötig sind.